Alle Kassen und Privat
Praxis für
Psychoanalyse und Psychotherapie
Dipl.-Psych. Susen Werner
Psychoanalytikerin und Psychologische Psychotherapeutin (DPG/DGPT)
Dortustraße 68A (Hinterhof rechts)
14467 Potsdam
Tel.: 0331 – 2803427
Fax: 0331 – 2370428
E-Mail: pa-praxis-werner@posteo.de
Anerkennung als Supervisorin/OPK für die Fortbildung von Psychologischen Psychotherapeut:innen für die Bereiche Analytische Psychotherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Praxis für
Psychoanalyse und Psychotherapie
Dipl.-Psych. Susen Werner
Psychoanalytikerin und Psychologische Psychotherapeutin (DPG/DGPT)
Dortustraße 68A (Hinterhof rechts)
14467 Potsdam
Tel.: 0331 – 2803427
Fax: 0331 – 2370428
E-Mail: pa-praxis-werner@posteo.de
Anerkennung als Supervisorin/OPK für die Fortbildung von Psychologischen Psychotherapeut:innen für die Bereiche Analytische Psychotherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Psychoanalyse und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Patient*innenflyer (311 kB)
Vereinbarung eines Erstgesprächs
Für eine individuelle Terminvereinbarung hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter der Praxis. Ich werde Sie dann zeitnah zurückrufen.
Zu dem Gespräch bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte mit. Die Kosten für die erste Sitzung werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie benötigen keine ärztliche Überweisung für die Aufnahme einer psychoanalytischen oder psychotherapeutischen Behandlung. Alle Gespräche unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden daher streng vertraulich behandelt.
Inhalt des ersten Gesprächs ist eine psychotherapeutische Diagnostik, die Beratung zu dem jeweils indizierten Psychotherapieverfahren sowie die Klärung, welches andere Verfahren in Ihrem persönlichen Fall unter Umständen auch in Frage kommen könnte.
Kosten
Die Praxis ist zugelassen für alle gesetzlichen Kassen, Privatversicherungen sowie Selbstzahler*innen.
1. Gesetzlich-versicherte Patient*innen werden über ihre Krankenkassenkarte abgerechnet.
2. Privatversicherte Patient*innen werden gemäß der Gebührenordnung für Ärzt*innen nach der GOÄ abgerechnet.
Bevor Sie eine Behandlung beginnen, sollten Sie sich mit Ihren jeweiligen Vertragsbedingungen vertraut machen und mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme klären – hierbei insbesondere die Stundenanzahl erfragen, welche von Ihrer Krankenkasse erstattet wird.
3. Selbstzahler*innen übernehmen die Kosten der Behandlung privat. In diesem Fall erfolgt keine Weitergabe von Patient*innendaten an die jeweilige Krankenversicherung.